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Ausbildung Pflegefachfrau/-mann

Du suchst eine Ausbildung mit sicherer Jobperspektive? Du wünscht dir eine verantwortungsvolle und sinnstiftende Tätigkeit, mit Kontakt zu vielen Menschen und eine Arbeit, die nie langweilig wird? Du möchtest ein direktes Feedback für deine Tätigkeit und das Gefühl haben, wirklich gebraucht zu werden? Dann bist Du bei uns genau richtig.

Die Pflegeausbildungen in Deutschland wurden ab dem 1. Januar 2020 durch das Pflegeberufereformgesetz grundlegend neu geregelt. Die neue Pflegeausbildung ist generalistisch ausgerichtet. Sie zielt auf Kompetenzen, die für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie in verschiedenen institutionellen Versorgungskontexten notwendig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung im dritten Ausbildungsdrittel anstelle der generalistischen Fortführung auf die Pflege von Kindern und Jugendlichen oder auf die Pflege von alten Menschen hin fokussiert werden.

Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsdauer nach dem Pflegeberufegesetz:

Die Berufsausbildung in der Pflege wird weiterhin drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre dauern.

  • gesundheitliche Eignung
  • mittlerer Schulabschluss oder
  • Hauptschulabschluss (HSA) und eine zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene landesrechtlich anerkannte Ausbildung in der Pflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer
  • eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulausbildung

Die Durchlässigkeit der Ausbildung bleibt erhalten

Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe berücksichtigt bereits erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen in der Pflege. Unter bestimmten Bedingungen kann dies zu Verkürzungen der Ausbildung bzw. des Studiums führen.

Wer eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung in der Pflegehilfe mit einer Dauer von mindestens einem Jahr erfolgreich absolviert hat, kann einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Behörde um ein Jahr stellen.

Auch nach der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in der Pflege ist ein Studium zur Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit akademischem Grad möglich. Hier kann auf Antrag eine Teilanerkennung erfolgen und die Studienzeit verkürzt werden.

Übergangsregelung in der Pflegeausbildung

Wenn das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe 2020 in Kraft tritt, gilt eine Übergangsregelung für die bisherigen Ausbildungen. Eine Frist gibt allen Auszubildenden in der Pflege, die vor dem 31. Dezember 2019 eine Ausbildung in der Altenpflege bzw. Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nach der entsprechenden Gesetzeslage begonnen haben, die Sicherheit, dass sie diese nach den bisherigen Regelungen bis zum 31. Dezember 2024 abschließen können.

Bestandsschutz der bisherigen Berufsbezeichnungen

Die bisherigen Pflegeausbildungen nach dem Altenpflegegesetz oder Krankenpflegegesetz werden der neuen Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz gleichgestellt. Auch bleiben die bisherigen Berufsbezeichnungen erhalten und werden nicht entsprechend der neuen Bezeichnung geändert

Weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung

Hier lesen: Pflegefachfrau oder Pflegefachmann werden – Informationen zum  neuen Pflegeberuf

Hier lesen: Ausbildung in der Pflege nach dem Pflegeberufereformgesetz - Handbuch für die Praxis

Hier lesen: Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG

Hier lesen: Finanzierung der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz