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Kinder- und Jugendhilfe
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung sowie auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit – so hat es der Gesetzgeber festgehalten. Die Kinder- und Jugendhilfe des ASB trägt dazu bei, dieses Recht zu verwirklichen.